Widerspruch - Zerbster Gegenwind

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>>> Musterschreiben zur Erstellung eigener Stellungnahmen (Zerbst, Leps, Eichholz, Niederlepte, Hohenlepte, Nutha)
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>>> Musterschreiben zur Erstellung eigener Stellungnahmen (Bornum, Polenzko, Dobritz, Grimme)
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Die Bürger können Ihren schriftlichen Widerspruch an folgende Adresse richten:

Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg
Am Flugplatz 1
06366 Köthen (Anhalt)

oder per E-Mail:   anhalt-bitterfeld-wittenberg@gmx.de       

Weitere Kontaktdaten siehe hier.

Die persönliche Stellungnahme kann auch an die Stadt Zerbst/ Anhalt gehen:

Stadt Zerbst/ Anhalt
z. Hd. des Bürgermeisters
Schloßfreiheit 12
39261 Zerbst

Bei der Genehmigung von Windvorrangflächen und industriellen Windkraftanlagen kommt es i.d.R. zu einem sogenannten öffentlichen Genehmigungsverfahren. Bei einem öffentlichen Genehmigungsverfahren ist die Bevölkerung aufgefordert, sich mit den dann öffentlich ausliegenden Plänen zum Vorhaben selbst zu befassen. Ist man aufgrund verschiedener Aspekt mit dem geplanten Vorhaben nicht einverstanden, so ist eine Stellungnahme samt Widerspruch abzugeben. Denn nur so kann man sich bei später zu erwartenden Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein Klagerecht sichern.  Wer nicht widersprochen hat, kann später auch nicht mehr klagen. Man  sollte daher meinen, dass eine solch wichtige Offenlage in den Medien  und Gemeinden entsprechend publik gemacht wird. Leider ist das Gegenteil  der Fall und so bekommt die Bevölkerung oft nichts von diesen Plänen im  Zusammenhang mit einer massiven Veränderung des eigenen Lebensraumes  mit, kann somit nicht widersprechen und hat am Ende keine Möglichkeit mehr, bei Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu klagen.

Dokumente zu   >>  Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027 in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“  << sind hier zu finden.

Daten zu den geplanten Windrädern sind hier zu finden. Der Rotor hat einen gigantischen Durchmesser von 175 Metern, die Nabenhöhe beträgt 163 Meter. Damit hat das Winrad eine Gesamthöhe von 250 Meter. Die neuen Windräder sind mehr als doppelt so hoch wie die Windräder am Flugplatz in Zerbst.

In einigen Bundesländern müssen Windräder mit dem 10-fachen der Höhe als Abstand zu den Siedlungen entfernt errichtet werden. Aus gutem Grund, denn die Geräusche und der Schattenwurf sind selbst dann noch wahr zu nehmen. In Sachsen- Anhalt ist man versucht, die Belange von Mensch und Tier zu ignorieren!

Es gibt bereits konkrete Planungen bspw. der energiequelle aus Magdeburg (siehe Bild unten), hier 15 Windräder zu plazieren.
Das ausgewiesene Gebiet ist nur 1 km von den Siedlungen entfernt geplant. Bei der vorgesehenen Höhe ist der Abstand viel zu gering!  Der Abstand müsste mindestens 2,5 km betragen. Die Beeinträchtigungen durch die Windräder wird aufgrund der westlichen Positionierung des Windparks viele Einwohner betreffen, da sowohl die Hauptwindrichtung West ist und auch der Sonnenuntergang genau in diesem Gebiet für die Stadt Zerbst und Niederlepte wahrgenommen wird.

Der Schattenwurf einer Windkraftanlage wird dann zum Problem, wenn der Schatten der Flügel regelmäßig eine Stelle überstreicht, an der sich Menschen aufhalten. Daher darf er nicht mehr als 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden pro Jahr auf ein Wohngebäude fallen. In einer psychologischen Studie wurde ermittelt, dass bei einer sogenannten „gewichteten Schattendauer“ (welche insbesondere auch die Art der beschatteten Zimmer berücksichtigt) von mehr als 15 Stunden pro Jahr als eine starke Belästigung empfunden wird.  Daher wurde festgelegt, dass pro Jahr nicht mehr als 8 Stunden tatsächlich bewegter Schatten auf Gebäude fallen darf. (Quelle)

Kartenauschnitt aus der Entwurfsplanung (energiequelle Magdeburg) für den Windpark Leps
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